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HELMUT RIELÄNDER | ||
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Am 11.2. ließ ‚der farang’ verlauten, dass für das Verhalten der TRCP im Zusammenhang der Nominierung der Prinzessin Ubolratana zwei Optionen in Betracht gezogen würden. 1. Prüfung einer formellen Beschwerde, gegen Regel 17 der Bestimmungen verstoßen zu haben, ‚die es Kandidaten oder Parteien verbieten, die Monarchie für den Wahlkampf zu nutzen.’ oder 2. ‚eine eigene Untersuchung. Eine weitere Möglichkeit, so Insider, wäre den Fall vor den Obersten Gerichtshof zu bringen.’ Etwas schärfer äußerte sich Srisuwan Janya als Generalsekretär der Vereinigung zum Schutz der Verfassung, der einen Antrag zur Auflösung der TRCP einreichen wolle. Er bemerkte auf seiner Facebook-Seite, dass „...die Ernennung von Prinzessin Ubolratana durch das TRC am 8. Februar zu seinem Premierenkanditaten nicht nur zu einem äußerst kontrovers diskutierten Thema geworden ist, ... sondern auch noch für ein ‚politisches Erdbeben’ gesorgt habe.
Srisuwan gab weiter an, es werde dabei die Frage aufgeworfen, ob die Ernennung der Prinzessin, die zur königlichen Familie der Chakri-Dynastie gehört, rechtmäßig sei – obwohl die Thai Raksa Chart Partei darauf bestanden hatte, dass sie Abschnitt 89 der Verfassung von 2017 ordnungsgemäß befolgt habe.
Nachdem Seine Majestät, der König, in der Nacht zum 9. Februar einen königlichen Befehl erteilt hatte, sagte er, es sei unangemessen, dass sich die ehemalige Prinzessin in die Politik einmische, da sie Mitglied der königlichen Familie sei und dies laut Verfassung derzeit nicht zulässig sei.
Es sei daher klar, dass Raksa Chart eine ‚unqualifizierte Person’ nominiert hatte, wie in Abschnitt 13 Absatz 2 und Abschnitt 14 Absatz 2 des Parlamentswahlgesetzes von 2018 dargelegt wird. Dies verstoße gegen Artikel 17 der Verordnung der Wahlkommission (EC) über die Wahlkampagnen.
Der Aktivist Srisuwan sagte weiter, dass er im Namen des Verbandes, zum Schutz der Verfassung, einen Antrag bei der Wahlkommision einreichen werde, der besagt, dass die TRC gegen die einschlägigen Gesetze und zwar gegen §92 Absatz 2 des Gesetzes über die politische Partei von 2017 verstoßen habe.
Aus diesem Grunde wird er das Verfassungsgericht bitten, die Partei aufzulösen. Srisiwan sagte, er werde die Petition am Montag, dem 11. Februar, um 10 Uhr in Büro des Regierungsbüros in der Chaeng Watthana Straße bei der Wahlkommission (EC) einreichen. (‚Wochenblitz’ v. 11.2.2019)
Bis zum 19. Februar wurde noch nicht abschließend darüber entschieden. Für mich stellt sich die Frage, wozu denn die Wahlkommission überhaupt existent ist, als genau darüber zu entscheiden, welche Partei wen zur Wahl aufstellen darf und wer nicht gewählt werden kann/ darf. Die Kommission (und der selbsternannte?!) Generalsekretär der Vereinigung zum Schutz der Verfassung sollte in seiner Funktion mit seinem Wissen die Partei TRCP aufklären, vielleicht zurechtweisen, um dann in der Vorbereitung der Wahl fortzufahren. Es steht der Vorwurf im Raum, sich etwas ‚erschleichen’ zu wollen. Das müsste zuvor bewiesen werden. Als Sicherung steht ja immer noch die Wahlkommission bereit, um unrechtmäßige Wahlkandidaten (verfassungsgerecht) nicht zu genehmigen.
Noch am Samstag (9.2.) in der Frühe postete Prinzessin Ubolratana Rajakanya Sirivadhana Barnavadi auf ihrer Instagram-Seite (sie soll fast 100 000 follower haben), nachdem ihr Seine Majestät, ihr jüngerer Bruder, die Kandidatur (aus oben genannten Gründen) verboten hatte: „Ich möchte allen meinen Thailändischen Mitbürgern meinen Dank für die Liebe und Freundlichkeit während des ganzen Tages danken (besser: aussprechen, d.V.).
Und ich möchte Ihnen allen für die moralische Unterstützung danken. ... Ich möchte, dass sich Thailand weiterentwickelt und von der internationalen Gemeinschaft bewundert und akzeptiert wird. Ich möchte, dass alle Thailändische Rechte und Chancen genießen, Wohlbefinden und Glück im Land zu haben (so stand’s im Text: was für’n Satz?!).Ich möchte Ihnen allen mit meiner Liebe und Aufrichtigkeit danken. Ich wünsche Ihnen viel Glück #I LoveYou“, schrieb die Prinzessin lt. ‚Wochenblitz’ v. 11.2. 2019.
Am Tag darauf entschuldigte sie sich noch einmal auf Instagram:
„,Es tut mir leid, dass ich ernsthaft die Absicht hatte, für das Land zu arbeiten, und ich habe solche Probleme verursacht, die in dieser Zeit nicht hätten passieren dürfen’, sagte sie spät am Dienstag auf Instagram, nachdem sie in Zentral-Thailand öffentlich aufgetreten war. Sie beendete ihre Aussage mit dem Hashtag’#howcomeitsthewayitis’. Ubolratanas beispiellose Nominierung, durch eine mit dem populistischen Ex-Premier Thaksin Shinawatra verbündete Partei, verunsicherte die südostasiatische Nation, in der die Monarchie von Millionen Thais verehrt wird und über der Politik steht.
Die Wahlkommission erwägt auch die Auflösung der thailändischen Raksa-Chart-Partei als Ergebnis der Nominierung. Wahlgesetze verbieten es, die Monarchie in politische Kampagnen einzubeziehen. Die Wahlen vom 24. März sind ein Showdown zwischen dem vom Militär unterstützten, royalistischen Premierminister Prayuth Chan-ocha und den Unterstützern von Thaksin, der 2006 bei einem Putsch gestürzt und ins Exil gedrängt wurde.“ (Quelle: Reuters / aus: ‚Wochenblitz’ vom 13.2.2019)
Am selben Tag hat die Online-Zeitung ‚der Farang’ verlauten lassen, dass einige Wochen vor der Parlamentswahl die staatliche Medienaufsichtsbehörde dem kritischen TV-Sender Voice TV 21 die Sendeerlaubnis entzogen hat. Der Sender, der dem Lager des vom Militär gestürzten Premierministers Thaksin Shinavatra nahestehen soll, habe laut der Nationalen Sende- und Telekommunikations-Kommission NBTC mehrfach ‚provozierende Inhalte’ gesendet, so dass ihm für zwei Wochen ,der Saft abgedreht’ wurde.
Drei Tage später, am 15.2., hat das Verwaltungsgericht entschieden, dass der stillgelegte Sender wieder auf Sendung gehen darf. In der Urteilsbegründung hieß es, es würde „... zu schweren Verlusten des Senders und zu einem Vertrauensverlust seiner Zuschauer führen. Die Verfassung schließe den Schutz der Pressefreiheit ein, und ein Sender dürfe nur dann vom Netz genommen werden, wenn Inhalte gegen Artikel 37 des Rundfunk- und Fernsehgesetzes verstoßen. Das Gesetz besagt, dass einem Rundfunkveranstalter nur dann die Sendeerlaubnis entzogen werden kann, wenn Inhalte ‚die Zerstörung der Demokratie mit dem König als Staatsoberhaupt unterstützen oder die nationale Sicherheit, die öffentliche Ordnung und die Moral beeinträchtigen’, berichtet „Khao Sod“ (die hiesige Nachrichtenorganisation, d.V.). Die Nationale Rundfunk- und Kommunikationskommission kann gegen das Urteil innerhalb von 30 Tagen beim Obersten Gerichtshof Berufung einlegen. Voice TV wurde von Panthongtae ‚Oak’ Shinawatra, Sohn des flüchtigen ehemaligen Premierministers Thaksin Shinawatra, gegründet. Laut dem Online-Redakteur Pnpaka Ngamsom von Voice wurde der Kanal seit dem Putsch im Mai 2014 insgesamt 18 Mal vom Netz genommen.“(‚der farang’ vom 16.2.2019)